Nach unserem Informationsstand tritt das durch den Gesetzentwurf zu behebende „Problem“ der starken Dominanz der Grundgebühr im Verhältnis zur Leistungsgebühr bei Mehrpersonenhaushalten nur beim Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (kurz ZASO) auf.
Dies resultiert bei diesen Aufgabenträger durch die Ausgestaltung der Abfallgebührensatzung. Entsprechend dieser Satzung sind die Haushalte Gebührenschuldner (andere Aufgabenträger haben immer den Grundstückseigentümer als Gebührenschuldner bestimmt).