Interessante Urteile zu Niederschlagswassergebühren

21. Januar 2016
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.01.2016 – BVerwG 9 C 1.15
– Auch Säumniszuschläge für Beitragsbescheid müssen nach erfolgreichem Widerspruchs-verfahren erstattet werden

19. Januar 2010 – Thema Abwasser – Niederschlagswassergebühr:
Infobrief
aus der Kanzlei Leitenstorfer & Reuter GmbH
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat die Anträge des AZV „Thüringer Pforte“ auf Zulassung der Berufung abgelehnt.
Zur Nichtigkeit des gebührenrechtlichen Teils der Gebührensatzung führt in jedem Fall der Umstand, dass der AZV keine getrennte Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühr erhebt…
aktuelle Urteile des VG Weimar – 3 K 1050/09 We, 3 K 1051/09 We , 3 K 1089/09 We, 3 K 1090/09 We, 3 K 1087/09 We und 1088/09 We – vom 15.03.2010, mit welchen die Abwassergebührenbescheide wegen Verstoßes des Gebührenmaßstabs gegen § 12 Abs. 2 Satz 4 ThürKAG für rechtswidrig erklärt und aufgehoben worden sind.

20. Mai 2010 – Thema Abwasser – Niederschlagswassergebühr:
Infobrief
aus der Kanzlei Leitenstorfer & Reuter GmbH
Zur Nichtigkeit des gebührenrechtlichen Teils der Gebührensatzung führt in jedem Fall der Umstand, dass der AZV keine getrennte Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühr erhebt…
aktuelle Urteile des VG Weimar – 3 K 1050/09 We, 3 K 1051/09 We , 3 K 1089/09 We, 3 K 1090/09 We, 3 K 1087/09 We und 1088/09 We – vom 15.03.2010, mit welchen die Abwassergebührenbescheide wegen Verstoßes des Gebührenmaßstabs gegen § 12 Abs. 2 Satz 4 ThürKAG für rechtswidrig erklärt und aufgehoben worden sind.

06. April 2010 – Thema Abwasser – Niederschlagswassergebühr:
VGH Mannheim: Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser darf nicht mehr allein nach Wasserverbrauch berechnet werden.

zu VGH Mannheim, Urteil vom 11.02.2010 – 2 S 2938/08
Gemeinden dürfen bei der Berechnung der Abwassergebühren sowohl für die Ableitung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser nicht den so genannten (einheitlichen) Frischwassermaßstab zugrunde legen. Vielmehr müssen sie die Abwassergebühren in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr splitten und jeweils einen unterschiedlichen Gebührenmaßstab zugrunde legen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim unter Änderung seiner Rechtsprechung entschieden. Damit war die Klage eines Grundstückseigentümers gegen einen Gebührenbescheid erfolgreich (Urteil vom 11.02.2010, Az.: 2 S 2938/08).