Interessante Urteile zu Straßenausbaubeiträgen

21. Januar 2016
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.01.2016 – BVerwG 9 C 1.15 – Auch Säumniszuschläge für Beitragsbescheid müssen nach erfolgreichem Widerspruchs-verfahren erstattet werden

11. Januar 2016
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2016 – 12 K 87/14
Strassenbaubeitrag: Anlieger muss für neue Strassenlaternen zahlen – Klage im Ratinger „Leuchtenstreit“ abgewiesen

2013 – BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – 1 BvR 2457/08 –
L e i t s a t z

zum Beschluss des Ersten Senats vom 5. März 2013 – 1 BvR 2457/08 –

10. Dezember 2014
Oberverwaltungsgericht, Rheinland Pfalz – Satzungen von Schifferstadt und Saarburg über Straßenausbaubeiträge rechtswidrig

Mit Urteilen vom 10. Dezember 2014 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zwei Klagen gegen wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen stattgegeben. Das Gericht zieht die Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 2014 zum Kommunalabgabengesetz von Rheinland-Pfalz und gibt damit seine bisherige Recht­sprechung auf. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinen Entscheidungen die bisherige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zu wiederkehrenden Straßenbaubeiträgen als nicht verfassungskonform beanstandet.

06.März 2014
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 04.03.2014 – 10 LC 85/12 –

Vollständige Privatfinanzierung einer Straßenausbaumaßnahme durch die Anlieger unzulässig Vereinbarung der Anlieger mit der Gemeinde stellt Umgehung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde dar.

13. April 2012 – Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge verfassungsgemäß
Die wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen (Ausbaubeiträge) sind verfassungsgemäß. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 24.02.2012, Az.: 6 B 11492/11, und bestätigte damit – gerade auch im Hinblick auf die gegenteilige Auffassung des VG Koblenz – seine langjährige Rechtsprechung.

21. August 2011 – Thema StraßenausbaubeiträgeInformationsschreiben aus der Kanzlei Leitenstorfer & Reuter GmbH
Somit haben die betroffenen Gemeinden nunmehr Straßenausbaubeitragssatzungen zu erlassen und Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Damit ist zeitnah mit dem Erlass einer Vielzahl von Straßenausbaubeitragsbescheiden im Freistaat Thüringen zu rechnen.
Bei der Prüfung dieser Bescheide auf deren Rechtmäßigkeit werden sich Problemstellungen sowohl tatsächlicher und rechtlicher Art ergeben.

21. Juli 2010 – Thema Straßenausbaubeiträge – Suhl/Teichweg – Landesverwaltungsamt darf keine Erhöhung der von der Stadt Suhl geforderten Beiträge im Zuge eines Widerspruchsverfahrens vornehmen:
Information zum Urteil des OVG Weimar – Freies Wort – vom 21.07.2010 Erhöhung von Straßenausbaubeiträgen von Widerspruchsbehörde im Zuge von einer Widerspruchsbearbeitung ist nicht rechtens. Im vorliegenden Fall hat das Landesverwaltungsamt den Ursprungsbescheid von 690,00 DM bei der Widerspruchsbearbeitung auf 3147,00 Euro festgestezt.

22. Juli 2010 – PM Oberverwaltungsgericht – Thema Straßenausbaubeiträge – Suhl/Teichweg

Heraufsetzung des Straßenausbaubeitrages durch die Widerspruchsbehörde ist unzulässig
http://www.thovg.thueringen.de