Interessante Urteile zu Abwasserbeiträgen
21. Januar 2016
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.01.2016 – BVerwG 9 C 1.15 – Auch Säumniszuschläge für Beitragsbescheid müssen nach erfolgreichem Widerspruchs-verfahren erstattet werden
2013 – BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – 1 BvR 2457/08 –
L e i t s a t z
zum Beschluss des Ersten Senats vom 5. März 2013 – 1 BvR 2457/08 –
Das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als der Rechtssicherheit dienendes Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verlangt Regelungen, die sicherstellen, dass Abgaben zum Vorteilsausgleich nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können. Dem Gesetzgeber obliegt es, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann.
2012 – Finanzgericht Köln, Urteil vom 18.10.2012 – 14 K 2159/12 –
Steuerermäßigung für Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen
Dichtigkeitsprüfung ist als steuerbegünstigte Handwerkerleistung nach zu beurteilen
Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, erhält eine Steuerermäßigung von 20 % der Kosten. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
März 2013 – Beitrags – Rechnung nach zwölf Jahren nicht zulässig
AFP, t-online.de
Kommunen dürfen mit der Einholung von Kosten für Baumaßnahmen in Straßen oder an Leitungen nicht beliebig lange warten. Dieser sogenannte Vorteilsausgleich ist vielmehr „nur zeitlich begrenzt zulässig“, wie das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss entschied. Es verwarf damit eine Regelung für kommunale Abgaben in Bayern (Az.: 1 BvR 2457/08).
August 2012 – Thema Abwasserbeiträge – Befreiung von landwirtschaftlich Grundstücke
OVG Weimar Beschluss zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für landwirtschaftliche Grundstücke
Leitenstorfer & Reuter GmbH
21. April 2010 – Thema Abwasserbeiträge – Proviorium:
Information zum Urteil des VG Weimar – 7 K 1586/09 – vom 21.04.2010 aus dem Bereich der Abwasserbeiträge
Provisorien sind noch nicht Beitragspflichtig weitere Info über Leitenstorfer & Reuter GmbH