Härtefallregelung für Straßenausbaubeiträge jetzt!

Politik muss Zusagen einhalten. Deshalb muss die zugesagte Härtefallregelung im Zusammenhang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nun endlich umgesetzt werden. Es geht hier in erster Linie um Abgabengerechtigkeit. Hinweis: Der offene Brief zur Thematisierung der Forderung, nun endlich die zugesagte Härtefallregelung im Zusammenhang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen umzusetzen, kann von den Bürgerinitiativen…

Einladung zur Mitgliederversammlung und Festveranstaltung der Thüringer Bürgerallianz e.V.

Unsere Mitglieder – Delegierteversammlung findet am Mittwoch, den 15. September 2021 um 16 Uhr in Erfurt, Haus Dacheröden (Erfurt, Anger 37) statt. Ab 18 Uhr findet an gleicher Stelle die Festveranstaltung 25 (+1) Jahre Thüringer Bürgerallianz an gleicher Stelle statt. Im Rahmen der Festveranstaltung gibt es eine Podiumsdiskussion zum Thema „Wann kommt die Härtefallregelung zu…

Einladung zur Online-Veranstaltung

Straßenausbaubeiträge – Was tun, wenn noch ein Bescheid kommt – der Thüringegestalter (Kommunalpolitisches Forum) mit Frank Kuschelam 02.03.2021 um 18:00 Uhr – Ort: Digital Links zur VeranstaltungWeitere Details:https://www.vereinonline.org/thueringengestalter/?veranstaltung=51552 Anmeldung:https://www.vereinonline.org/thueringengestalter/?veranstaltunganmelden=51552

schriftliche Stellungnahme der Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben e.V. zum Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Ermöglichung degressiver Müllgebührengestaltung – Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – DS 7/935

Nach unserem Informationsstand tritt das durch den Gesetzentwurf zu behebende „Problem“ der starken Dominanz der Grundgebühr im Verhältnis zur Leistungsgebühr bei Mehrpersonenhaushalten nur beim Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (kurz ZASO) auf.Dies resultiert bei diesen Aufgabenträger durch die Ausgestaltung der Abfallgebührensatzung. Entsprechend dieser Satzung sind die Haushalte Gebührenschuldner (andere Aufgabenträger haben immer den Grundstückseigentümer als Gebührenschuldner bestimmt).